Schul- und Hausordnung
Schwäbisch Gmünd Schiller-Realschule 19.01.2009
Schul- und Hausordnung
Präambel
Die Schule ist unser gemeinsamer Lebensraum.Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, dazu beizutragen, dass ein positives und anregendes Umfeld für die Entwicklung der Persönlichkeit geschaffen wird. Dazu ist es notwendig, dass wir uns mit gegenseitigem Respekt begegnen. Das beinhaltet: - Höflichkeit und Freundlichkeit (Wir grüßen uns, sagen „Bitte“ und „Danke“.)- Keine Anmache, auch nicht „im Spaß“- Keine ausländerdiskriminierenden Äußerungen oder Symbole- Keinerlei verbale, physische oder psychische Gewalt- Angemessene, das Schamgefühl nicht verletzende Kleidung Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Lernmöglichkeiten entfalten und entwickeln können. Das erste Ziel der Lehrerinnen und Lehrer besteht darin, der Klasse einen hochwertigen, ungestörten Unterricht anzubieten. Dafür gelten folgende Regeln: Jede/r Lehrer/in hat das Recht ungestört zu unterrichten Jede/r Schüler/in hat das Recht ungestört zu lernen Jede/r muss das Recht des anderen respektieren.
Unterrichtsbesuch
- Bei Erkrankung ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich mitzuteilen. Spätestens am dritten Tag ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.
- Bei Befreiung aus gesundheitlichen Gründen (z.B. vom Sportunterricht) ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.
- Eine Beurlaubung ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen (vorzeitiger Beginn oder Verlängerung des Urlaubs zählen nicht dazu) und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
- Sind Schüler/innen bei einer Leistungsfeststellung (Klassenarbeit etc.) nicht entschuldigt, befreit oder beurlaubt, führt dies zu einer Bewertung mit der Note „ungenügend“.
Schulgelände
- Das Schulgelände umfasst die Schulgebäude, die beiden Schulhöfe und das Biotop.
- Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden, es sei denn um die Sportstätten zu erreichen oder auf ausdrückliche Erlaubnis.
Rauchen
- Das Rauchen ist an der Realschule vom Gesetzgeber her ausdrücklich verboten. Dies gilt auch für den Bereich Gehweg vor dem Eingang an der Rektor-Klaus-Straße und dem Eingangsbereich an der Silcherstraße.
Alkohol
- Der Besitz und das Konsumieren von Alkohol im Schulbereich sind verboten. Wird ein Schüler oder eine Schülerin alkoholisiert angetroffen, so erfolgt eine Benachrichtigung der Eltern und der Schüler oder die Schülerin wird nach Hause geschickt.
Verhalten im Pausenhof
Der Pausenhof ist für alle Aufenthaltsbereich und Ort der Erholung und des Spiels.
- Wir stören andere nicht bei Gespräch oder Spiel.
- Wir stellen uns beim Bäcker an. Ältere haben keine Vorrechte.
- Jeder entsorgt seinen persönlichen Abfall. (Mülltrennung)
- Wir spucken nicht auf den Boden.
- Schneeballwerfen ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Verhalten im Haus
- Wir praktizieren die „Rechtsverkehr-Regelung“.
- Wir bewegen uns im Schritttempo und in angemessener Lautstärke im Haus, vor allem, wenn wir die Räume während der Unterrichtszeit wechseln.
- Wir stellen uns nicht direkt vor den Fachräumen auf, sondern nutzen die „Nischen“.
- Wir benutzen die Schließfächer vor dem Unterricht oder in der großen Pause.
Verhalten im Klassenzimmer
- Jacken, Anoraks etc. werden nicht in die Klassenzimmer mitgenommen.
- Nach dem Läuten schließen wir die Klassenzimmertür und bereiten uns auf den folgenden Unterricht vor.
- Kein Essen und Kaugummikauen während des Unterricht.
- Das Handy ist während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet.· Andere elektronische Geräte (z.B. Discman, MP3-Player...) sind im Unterricht nicht erlaubt.
- Jede(r) hält ihren/seinen Arbeitsplatz sauber.
- Am Ende jedes Schultages wird aufgestuhlt und das Klassenzimmer gefegt. Ordnungsdienste werden gewissenhaft ausgeführt.
Pausenregelung
Große Pause
- Die Schüler nehmen alles Benötigte mit und deponieren es vor den Fachräumen.
- In der großen Pause verlassen alle Schüler das Schulhaus; Sonderregelungen werden angesagt.
- Die Klassenzimmer werden abgeschlossen. (Die im Haus Aufsicht führenden Lehrer schließen rechtzeitig zu Beginn des Unterrichts wieder auf.)
Fünf-Minuten-Pause
Die Fünf-Minuten-Pause hat die Funktion, sich auf den nachfolgenden Unterricht vorzubereiten. Das Verlassen des Klassenzimmers dient allein dem Wechsel von Unterrichtsräumen oder dem Besuch der Toilette.
Mittagspause
Das Schulhaus ist von 13.00 – 13.50 Uhr geschlossen.In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, den Aufenthaltsraum so zu nutzen, dass auch alle anderen eine ungestörte und angenehme Mittagspause verbringen können. Der Aufsicht führende Lehrer führt entsprechende Kontrollen durch.
Arbeitshaltung
- Erfolgreiche Teilnahme am Unterricht setzt voraus:
- Pünktlichkeit- Vollständigkeit der Arbeitsmittel
- Konzentrierte und aktive Teilnahme am Unterricht
- Offenheit und Flexibilität in Bezug auf (neue) Lehr- und Lernmethoden
- Teamfähigkeit
- Hausaufgaben haben die Funktion, den Unterricht durch Übungen zu vertiefen und sind verpflichtend. Nur durch gewissenhaftes Erledigen der Hausaufgaben kann ein nachhaltiger Unterrichtserfolg gewährleistet werden. Durch meine Unterschrift bestätige ich, die Schul- und Hausordnung der Schiller-Realschule zu kennen und verpflichte mich, sie einzuhalten.