ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Schiller-Realschule mit Werkrealschule Schwäbisch Gmünd ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schiller-realschule-gmuend.de
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
- Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit § 10 Absatz 1 L-BGG
In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:
- Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
- Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden
- Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden, sind nicht barrierefrei
- Alternativtexte für Bedienelemente
- Teilweise Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
- Alternative Navigation durch die Webseite
- Angepasster Kontrast und Schriftgröße der Webseitelemente
- Optimierung für Screenreader
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.06.2025 überprüft.
- Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Schiller-Realschule mit Werkrealschule im Verbund
Rektor-Klaus-Straße 50
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171/6034900
E-Mail: poststelle@04125039.schule.bwl.de
- Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.